Haustiere in der Wohnung, ja oder nein?
Um ein Haustier in der Wohnung halten zu dürfen, brauchen Sie grundsätzlich die Erlaubnis Ihres Vermieters. Nur weil Ihr Nachbar bereits einen Hund hält, dürfen Sie sich leider nicht automatisch auch einen Hund anschaffen. Hier hat Ihr Vermieter das letzte Wort und er ist nicht verpflichtet, seine Mieter gleichzubehandeln.
Ausnahmen gibt es bei Kleintieren, hier brauchen Sie keine Genehmigung. Dazu zählen Fische in Aquarien, Stubenvögel, kleinere Käfigtiere (z.B. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen) und ungiftige, kleinere Schlangen in Terrarien.
Eine weitere Ausnahme betrifft einen Blindenhund. Hat Ihnen Ihr Vermieter bereits die Haltung eines Hundes verboten, so ist dieses Verbot unter Umständen nicht mehr bindend, wenn Sie inzwischen auf einen Blindenhund angewiesen sind. Ein Anwalt wird Sie hier genauer informieren können.
Wie immer gilt: Ein Blog ist keine Rechtsberatung. Der Mieterschutzbund oder ein Anwalt geben Ihnen gern verbindliche Rechtsauskünfte.